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   LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06   

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LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06 (https://dejure.org/2007,25974)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2007 - 8 O 191/06 (https://dejure.org/2007,25974)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2007 - 8 O 191/06 (https://dejure.org/2007,25974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Verabredung zum Unfall zwischen den Unfallbeteiligten; Für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, gestützt auf eine auffällige Häufung von typischerweise für eine Manipulation sprechenden Indizien als ausreichender Beweis; Im fließenden Verkehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    aa) An den insoweit von der Beklagten zu führenden Nachweis der Einwilligung des Klägers sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245 [unter II 2 a]; BGH, Urteil vom 6. März 1978 - VI ZR 269/76, VersR 1979, 514 [unter II]).

    Unabhängig davon, ob und inwieweit hierbei beweisbelasteten Versicherung ein Anscheinsbeweis zu gute kommen kann (so BGH, Urteil vom 6. März 1978, a.a.O. [unter II 2]; ablehnend OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1995 - 1 U 255/94, r+s 1996, 132 [unter 1]), ist Voraussetzung für die Beweisführung jedenfalls nicht eine mathematisch lückenlose Gewissheit, dass es sich um einen fingierten Unfall handelt, denn für einen fingierten Unfall ist es durchaus üblich, dass einige Anzeichen für einen "echten" Unfall sprechen.

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Der Kläger kann jedoch eine Nutzungsausfallentschädigung nur für denjenigen Zeitraum verlangen, den die Reparatur in einer Kundendienstwerkstatt erfordert hätte, weil nur diese Zeit die erforderliche Reparaturdauer darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91, NJW 1992, 1618 [unter II 5]; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480 [unter II 2]).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    aa) An den insoweit von der Beklagten zu führenden Nachweis der Einwilligung des Klägers sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245 [unter II 2 a]; BGH, Urteil vom 6. März 1978 - VI ZR 269/76, VersR 1979, 514 [unter II]).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Eine Verminderung dieser Gebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG findet nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 [unter II 2 a]).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Die Kosten der Rechtsverfolgung sind neben dem unmittelbar entstandenen Schaden als dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden im Rahmen der Geltendmachung eines deliktischen oder vertraglichen Schadenersatzanspruchs gemäß § 249 BGB erstattungsfähig, sofern sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW 1986, 2243 [unter II 2 b und IV]).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Der Kläger kann jedoch eine Nutzungsausfallentschädigung nur für denjenigen Zeitraum verlangen, den die Reparatur in einer Kundendienstwerkstatt erfordert hätte, weil nur diese Zeit die erforderliche Reparaturdauer darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91, NJW 1992, 1618 [unter II 5]; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480 [unter II 2]).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Der Unfall ist nicht durch höhere Gewalt - also ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist (vgl. BGHZ 7, 338 [339]; BGH, NJW-RR 2004, 959 [unter II 4]) - verursacht worden, sondern darauf zurückzuführen, dass der Fahrer des von ihr versicherten Fahrzeugs die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht beobachtet hat.
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Der Unfall ist nicht durch höhere Gewalt - also ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist (vgl. BGHZ 7, 338 [339]; BGH, NJW-RR 2004, 959 [unter II 4]) - verursacht worden, sondern darauf zurückzuführen, dass der Fahrer des von ihr versicherten Fahrzeugs die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht beobachtet hat.
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Den Verkehrsteilnehmer, dem eine solche höchstmögliche Sorgfalt obliegt, trifft die Verantwortung für die Sicherheit seines Fahrmanövers nahezu allein, er hat regelmäßig den gesamten, bei einem Unfall entstandenen Schaden zu tragen (vgl. KG, VSR 106, 23 sowie allgemein auch OLG Köln, NJWE-VHR 1998, 109; KG, NZV 2002, 230 [231]).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2007 - 8 O 191/06
    Unabhängig davon, ob und inwieweit hierbei beweisbelasteten Versicherung ein Anscheinsbeweis zu gute kommen kann (so BGH, Urteil vom 6. März 1978, a.a.O. [unter II 2]; ablehnend OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1995 - 1 U 255/94, r+s 1996, 132 [unter 1]), ist Voraussetzung für die Beweisführung jedenfalls nicht eine mathematisch lückenlose Gewissheit, dass es sich um einen fingierten Unfall handelt, denn für einen fingierten Unfall ist es durchaus üblich, dass einige Anzeichen für einen "echten" Unfall sprechen.
  • OLG Köln, 02.06.1997 - 19 U 213/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nach dem Zurücksetzen aus einem

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   LG Karlsruhe, 14.09.2007 - 8 O 191/06   

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LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2007 - 8 O 191/06 (https://dejure.org/2007,64663)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2007 - 8 O 191/06 (https://dejure.org/2007,64663)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2007 - 8 O 191/06
    Das Gericht teilt die Rechtsauffassung der Klägerseite und das von dieser vertretene Verständnis der sogenannten Porscheentscheidung des BGH (VersR 2003, 920), dass der Geschädigte grundsätzlich die Kosten der Reparatur in einem markengebundenen Betrieb mit Ersatzteilaufschlägen und Verbringungskosten ersetzt verlangen kann, solange ihm kein konkret erwiesener Mitverschuldenseinwand entgegen gehalten werden kann.
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